Gesetzlicher Rahmen


Gesetzlicher Rahmen

Wie sieht der Rechtsrahmen für die Behandlung von radioaktivem Abfall aus?

Die Behandlung von radioaktivem Abfall ist eine nationale Aufgabe, die sich in einen internationalen Rahmen einfügt. Schlüsselelemente dieses internationalen Rahmens sind das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (IAEO) aus dem Jahr 1997, das von Belgien ratifiziert wurde, und die europäische Richtlinie 2011/70/Euratom. Darin sind die Bestimmungen und Grundsätze für die Behandlung von radioaktivem Abfall auf nationaler Ebene festgelegt. Darüber hinaus sind die internationalen Espoo- und Aarhus-Konventionen wichtige Instrumente im Bereich des grenzüberschreitenden Umweltschutzes und der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten. 

Die Behandlung von radioaktivem Abfall ist eine nationale Aufgabe, die sich in einen internationalen Rahmen einfügt. 

Der belgische Rechts- und Regulierungsrahmen für die Behandlung von radioaktivem Abfall besteht hauptsächlich aus Artikel 179 des Gesetzes vom 8. August 1980 und dem Königlichen Beschluss über den Schutz gegen die Gefahren ionisierender Strahlung sowie dem Königlichen Beschluss vom 20. Juli 2001. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen für die verschiedenen Aspekte der Behandlung von radioaktivem Abfall in Form von internationalen Übereinkommen, europäischen Richtlinien oder nationalen und regionalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.  

Was besagt der internationale Rahmen?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der internationale Rahmen die nationale Verantwortung der Staaten für die Behandlung ihrer radioaktiven Abfälle betont. Er sieht vor, dass solche Abfälle (vorbehaltlich besonderer Bestimmungen) in dem Mitgliedstaat endgelagert werden müssen, in dem sie entstanden sind. Dies sollte in einem „Endlager“ geschehen, ohne die Absicht einer Rückholung der Abfälle. Dabei muss die Sicherheit der Langzeitverwaltung passiv, d. h. ohne weitere menschliche Eingriffe, gewährleistet werden. 

Stand der Dinge

Was wurde in unserem Land bereits beschlossen?

Die europäische Richtlinie 2011/70/Euratom verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine nationale Politik für die Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle festzulegen. Diese nationale Politik wird schrittweise festgelegt und besteht aus mehreren Teilen, die nach und nach alle Aspekte, einschließlich des partizipativen Prozesses, festlegen, um die Realisierung des Endlagerprojekts zu ermöglichen.  

 

Der erste Teil der nationalen Politik für die Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle wurde mit dem Königlichen Beschluss vom 28. Oktober 2022 festgelegt. Darin wird die Grundsatzentscheidung für eine Tiefenlagerung in Belgien getroffen, aber noch nicht über die konkreten Modalitäten dieser Tiefenlagerung entschieden. Es ist also noch nicht klar, wo, wie und wann die Tiefenlagerung durchgeführt werden soll. Der Königliche Beschluss sieht jedoch vor, dass die Vorbereitung von Entscheidungen auf transparente und partizipative Weise erfolgen muss. 

Gesellschaftliche Debatte

Warum wird eine gesellschaftliche Debatte organisiert?

Im Jahr 2022 beschloss die Föderalregierung, dass ein partizipativer Prozess organisiert werden soll, um zu einer gesellschaftlich getragenen Entscheidung über die Langzeitverwaltung von hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen in unserem Land zu gelangen. Die Erfahrungen mit dem Oberflächenlagerungsprojekt in Dessel haben gezeigt, dass Beteiligung eine wesentliche Voraussetzung ist, um eine Lösung zu erreichen.

 

Die gesellschaftliche Debatte wird von der König-Baudouin-Stiftung organisiert. Die Stiftung garantiert einen unabhängigen Ansatz und verfügt über die Erfahrung und die Kapazitäten, um die Debatte zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Einerseits zielt diese Debatte darauf ab, die Entscheidung für die Tiefenlagerung auf belgischem Staatsgebiet, über die die Föderalregierung Ende 2022 eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, zu bekräftigen oder zu ändern. Andererseits wird die gesellschaftliche Debatte auch Elemente liefern, die die NERAS bei der Ausarbeitung eines Politikvorschlags für die Föderalregierung berücksichtigen wird.

Die Beteiligung ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine Lösung für die Langzeitverwaltung von hochaktiven und/oder langlebigen Abfällen in Belgien zu finden. 

Nächste Schritte

Wie geht es nach der gesellschaftlichen Debatte weiter?

Sobald die gesellschaftliche Debatte abgeschlossen ist, wird die NERAS die Schlussfolgerungen in ihren politischen Vorschlag an die Föderalregierung aufnehmen. Anschließend wird sie einen zweiten Königlichen Beschluss ausarbeiten, in dem der Entscheidungsprozess festgelegt wird, einschließlich der Frage, wie die Wahl des Standorts bzw. der Standorte getroffen wird.  

 

Der zweite Königliche Beschluss wird also das schrittweise Verfahren für die Annahme der anderen Teile der nationalen Politik für die Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle festlegen. Während dieses Prozesses wird es möglich sein, einen oder mehrere Teile der nationalen Politik jedes Mal gemäß dem Grundsatz der Umkehrbarkeit der Entscheidung zu überdenken. Das bedeutet auch, dass jeder neue Königliche Beschluss die vorherige(n) Entscheidung(en) bestätigen muss. 

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