Finanzierung


Berechnung der Selbstkosten

Wer berechnet die Selbstkosten der Tiefenlagerung auf welcher Grundlage?

Für die künftige Endlagerung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle berechnet die NERAS die Kosten auf der Grundlage eines detaillierten Finanzszenarios, das derzeit von einer Endlagerung in schwach verfestigten Tonschichten in einer Tiefe von 400 m ausgeht. Die Kosten werden mindestens alle fünf Jahre neu berechnet. Je mehr Entscheidungen über die Tiefenlagerung getroffen werden, desto genauer und sicherer kann die Berechnung der Selbstkosten erfolgen. 

Was ist in den Selbstkosten enthalten?

Die Finanzschätzung enthält insbesondere alle Kosten im Zusammenhang mit den technischen Aktivitäten für den Bau, den Betrieb und den Verschluss des Endlagers. Dabei werden auch die Arten und Mengen der radioaktiven Abfälle und der Platz, den sie in den Entsorgungsstollen einnehmen werden, berücksichtigt. Der anschließende Rückbau der für die Tiefenlagerung notwendigen oberflächennahen Anlagen ist ebenfalls eingeschlossen. Was in der Kostenkalkulation nicht enthalten ist, sind die sozialen Projekte, die mit der Tiefenlagerung einhergehen würden. Diese werden auf andere Weise finanziert.  

Die Finanzplanung enthält alle Kosten im Zusammenhang mit den technischen Aktivitäten für den Bau, den Betrieb und das Schließen des Endlagers. 

Wie hoch sind die Selbstkosten?

Nach der jüngsten Finanzschätzung aus dem Jahr 2022 belaufen sich die Overnight-Kosten (d. h. die entstehenden Kosten, wenn das Projekt heute realisiert werden würde) für die technischen Aspekte der geologischen Endlagerung auf 12 Milliarden Euro. 

Kostenübernahme für Endlagerung

Wer wird die Kosten für die Tiefenlagerung tragen?

Alle Kosten für die Behandlung und Endlagerung radioaktiver Abfälle werden nach dem Verursacherprinzip geregelt. Die Kosten für die künftige Endlagerung der hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfälle sind also von den Abfallerzeugern zu tragen.  

Alle Kosten für die Behandlung und Endlagerung radioaktiver Abfälle werden nach dem Verursacherprinzip geregelt. 

Wie werden die Kosten verteilt?

Die Verteilung der Kosten erfolgt über einen Verteilungsschlüssel. Der Beitrag der Abfallerzeuger wird auf der Grundlage der Art und Menge der gelieferten radioaktiven Abfälle und des Platzes, den sie in den Stollen einnehmen werden, berechnet. Derzeit ist dieser Verteilungsschlüssel grob wie folgt aufgeteilt: 58 % für Synatom (für bestrahlte Brennelemente), 34 % für den belgischen Staat (für Nuklearverbindlichkeiten), 5 % für Electrabel und der Rest für kleinere Hersteller wie Belgonucleaire mit 2 % oder SCK CEN mit <1 %. 

 

Der belgische Staat ist also finanziell verantwortlich für die Nuklearverbindlichkeiten. Dabei handelt es sich um alte, stillgelegte kerntechnische Anlagen, für die bis in die 1970er-Jahre keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung standen, um die Kosten für die Dekontaminierung und den Rückbau zu decken. Ein Teil der Abfälle aus diesen Anlagen ist für die Tiefenlagerung bestimmt. 

Was ist mit nuklearen Rückstellungen?

Für die Finanzierung des Rückbaus von Kernkraftwerken und die Endbehandlung der abgebrannten Brennelemente sind besondere Finanzrückstellungen erforderlich. Die Verantwortung für die Deckung dieser Kosten liegt in den Händen von Synatom, der Gesellschaft für nukleare Rückstellungen. Der von Synatom zu diesem Zweck verwaltete Fonds belief sich am 31. Dezember 2021 auf 14,375 Milliarden Euro. Davon entfallen 6,345 Milliarden Euro auf den Rückbau von Kernkraftwerken und 8,030 Milliarden Euro auf die Behandlung der in diesen Anlagen bestrahlten Brennelemente. 

 

Die Aufsicht über die kerntechnischen Anlagen liegt in den Händen der Commission des provisions nucléaires (CPN) oder Kommission für nukleare Rückstellungen. Die Überwachung der Rückstellungen erfolgt in drei Schritten: 

1. Alle drei Jahre berechnen Synatom und die betroffenen Kernkraftwerksbetreiber die Höhe dieser Rückstellungen und legen ihr Dossier der CPN vor. 

2. Die NERAS analysiert die Elemente der Berechnung der Rückstellungen und legt der CPN ihre Stellungnahme vor. 

3. Die CPN entscheidet über das von Synatom und den betroffenen Kernkraftbetreibern vorgelegte Dossier. 

Sonstige Kosten

Wer trägt die sonstigen Kosten?

Alle Kosten für die Behandlung und Endlagerung radioaktiver Abfälle werden nach dem Verursacherprinzip geregelt. Das bedeutet auch, dass alle Kosten für den Transport, die Aufbereitung und die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle von den Abfallerzeugern bzw. den Staat (für die nukleare Verbindlichkeiten) getragen werden. Sie unterstützen auch die sozialen Bedingungen (lokale Projekte mit sozioökonomischem Wert), die mit der Realisierung eines Behandlungsprojekts verbunden sind. Darüber hinaus gehen auch die Kosten für Forschung und Entwicklung auf ihr Konto. Seit Beginn der Forschungsprogramme im Jahr 1974 wurden (bis 2021) rund 500 Millionen Euro für die Untersuchung der Durchführbarkeit und Sicherheit der Tiefenlagerung von hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen ausgegeben. 

Auch die Kosten für den Transport, die Aufbereitung und die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle werden von den Abfallerzeugern getragen. 

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